AGB

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§1 Allgemeines / Geltungsbereich der Bedingungen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der Firma Fastline Productions . Distribution, im folgenden Auftragnehmer genannt, und insbesondere für Geschäftsbeziehungen die über die Internetseite www.druckhaft.de getätigt werden. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
  2. Durch den Upload der druckfertigen Daten auf unseren Server bzw. das Zusenden derselben per Email durch den Auftraggeber handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB. Unsere AGB gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Diese AGB gilt, wenn der Auftragsgeber seine Rechnungsanschrift im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland hat.

§2 Leistungen und Preise

  1. Die Angebote des Auftragsnehmers sind freibleibend. Änderungen jeglicher Art bleiben vorbehalten und gelten jedoch längstens zwei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
  2. Die Preise des Auftragnehmers sind Europreise und verstehen sich incl. MwSt-Steuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften in Rechnung gestellt. Die Preise schließen Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten innerhalb Deutschlands mit ein. Für anfallende Zusatzkosten (z.B. Lieferung ins Ausland) sind zu erfragen.
  3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Rechnungen sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
  4. Datenkonvertierung, Probedrucke und ähnliche Arbeiten, die vom Auftragsgeber in Auftrag gegeben wurden, werden mit einem Stundensatz von € 50,- berechnet.
  5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Druckaufträge, die offensichtlich pornografischen oder faschistischen Inhalts sind, gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen oder ethische Grundsätze verletzen, nicht zu bearbeiten oder abzulehnen.
  6. Stornierung eines Druckauftrages ist bis 2 Werktage vor dem jeweiligen Drucktermin möglich.

§3 Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. In Außnahmefällen wird ein Zahlungsziel von 10 Tagen gewährt. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet.
  2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
  3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Auftragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Zahlung von Lieferungen im Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

§4 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
  2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.
  3. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

§5 Lieferung

  1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlich übermittelten Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.
  2. Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs kann der Auftraggeber den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf unseren Webseiten angegebenen Lieferfristen erwarten. Eine Haftung für die Einhaltung dieser Liefertermine übernimmt der Auftragnehmer allerdings nicht, es sei denn ein Liefertermin wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. Hierbei beschränkt sich die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes.
  3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
  4. Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin auf den nächsten Werktag (ausgenommen Samstag).
  5. Betriebsstörungen im Betrieb des Auftragnehmers, auch in dem eines Zulieferers des Auftragnehmers, insbesondere Streik, Aussperrung, Aufruhr oder Krieg sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
  6. Der Auftragnehmer behält sich vor, früher als zum angegebenen Termin produzierte Waren trotz Express-Bestellung vorweg per Standard-Lieferung zu verschicken. Dabei wird in der Regel dennoch gewährleistet, dass die komplette Bestellung bis zum angegebenen Termin angeliefert ist.
  7. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

§6 Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie ggf. der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Dateiübermittlung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
  2. Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Auftraggeber ausgeschlossen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, geltend gemacht werden.
  3. Beanstandungen sind nicht berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemachten Hinweise für drucktechnisch einwandfrei zu verarbeitende Druckvorlagen zurückzuführen ist. Das gilt insbesondere für Druckdaten, die auf sogenannten RGB-Farben beruhen, mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden oder über nicht eingebettete Schriften verfügen. Ferner weisen wir explizit darauf hin, dass bei einem CMYK Farbauftrag über 300% keine Haftung übernommen wird!
  4. In der Schneidephase der Verarbeitung kann es zu Abweichungen der Originalmaße von bis zu 3 mm kommen. Diese sind technisch bedingt und können nicht beanstandet werden.
  5. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes verpflichtet, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  6. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  7. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist.
  8. Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen einem eventuellen angefertigten Andruck und Auflagendruck.
  9. Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürge.
  10. Bei den Aufklebern mit den Größen 3,5 x 10 cm und 5 x 7 cm kann es schnitttechnisch zu geringfügigen Abweichung in der Höhe kommen. Diese können bis zu 5 mm betragen. Bitte beachten Sie dieses auch bei der Erstellung des gewünschten Aufklebers.
  11. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
  12. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

§7 Haftungsbeschränkung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vom Auftragnehmer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
  2. Im übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.

§8 Archivierung

  1. Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus beim Auftragnehmer verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände oder Daten versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber zu besorgen.

§9 Eigentum / Handelsbrauch

  1. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, bleiben die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragsprodukts eingesetzten Zwischenerzeugnisse, z.B. Filme, Lithographien und Druckplatten, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers. Für sie besteht keine Herausgabepflicht und sie werden dementsprechend nicht ausgeliefert.

§10 Urheberrecht

  1. Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber oder ein durch ihn eingeschalteter Dritter haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt. Außerdem haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen oder elektronischen Veröffentlichungen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dass die Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwendungen frei.

§11 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Vertragspartner, weiterzugeben, allerdings nur, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.

§12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Geltendes Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, und Urkundenprozessen, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
  2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.
  3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§13 Sonstiges

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dritte Unternehmen und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Auftrags zu beauftragen. Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen des Auftragnehmers oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.